Rechtsprechung
BGH, 29.03.1968 - I ZR 89/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassung der firmenmäßigen bzw. warenzeichenmäßigen Verwendung der Bezeichnung eines Erwerbsgeschäfts - Maßgeblichkeit der Nähe der bezeichneten Tätigkeitsgebiete bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr - Berufung auf den Einwand der Verwirkung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
Sherlock Holmes
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 89/66
Diese Ausführungen stehen in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats; danach kommt es für den Verwirkungseinwand entscheidend darauf an, daß die beklagte Partei, die eine Kennzeichnung redlich in Benutzung genommen hat, auf Grund der gesamten Umstände der Auffassung sein durfte, der Gebrauch der Bezeichnung werde von dem Berechtigten geduldet (BGHZ 26, 52, 65 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1963, 430, 433 - Erdener Treppchen), oder anders formuliert, daß durch eine länger andauernde ungestörte Benutzung einer Bezeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat. - BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52
Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 89/66
Diese Auffassung entspricht den bereits vom Reichsgericht und von dem früheren I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] ; Lindenmaier LM Nr. 9 zu § 16 UWG). - BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64
Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den …
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 89/66
Dabei ist jeweils auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen und zu berücksichtigen, daß eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen besteht (vgl. BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse). - BGH, 03.04.1963 - Ib ZR 162/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.03.1968 - I ZR 89/66
Diese Ausführungen stehen in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats; danach kommt es für den Verwirkungseinwand entscheidend darauf an, daß die beklagte Partei, die eine Kennzeichnung redlich in Benutzung genommen hat, auf Grund der gesamten Umstände der Auffassung sein durfte, der Gebrauch der Bezeichnung werde von dem Berechtigten geduldet (BGHZ 26, 52, 65 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes; BGH GRUR 1963, 430, 433 - Erdener Treppchen), oder anders formuliert, daß durch eine länger andauernde ungestörte Benutzung einer Bezeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat.